Spenden

Ihre Spende für die FDP Dietzenbach

Unterstützen Sie die Arbeit der FDP Dietzenbach mit Ihrer Spende. Neben Ihrer Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger.

Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung. Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie. Deswegen werden Spenden von Bürgerinnen und Bürgern an politische Parteien als ein staatsbürgerlicher Beitrag von unserem Parteiengesetz ausdrücklich durch staatliche Zuschüsse honoriert und sind zudem steuerlich absetzbar.

Tragen auch Sie zur Stärkung der liberalen Positionen in Dietzenbach bei und unterstützen Sie uns!

Nur eine starke FDP vergrößert die Chancen des Einzelnen auf ein freies und selbstbestimmtes Leben. Und nur eine starke FDP stärkt die Rechte der Bürger gegenüber dem Staat, für neuen wirtschaftlichen Erfolg, für mehr persönliche Freiheit.

Ihre Spende können Sie uns per Überweisung oder
über PayPal zukommen lassen.
Bankverbindung: FDP Dietzenbach
IBAN: DE13 5059 2200 0000 5114 55
BIC: GENODE51DRE
Bitte geben Sie bei Überweisungen Ihren Namen und Ihre Anschrift im Verwendungszweck an damit wir Ihre Spende ordnungsgemäß verbuchen und Ihnen eine Spendenquittung zusenden können.

Steuerliche Förderung Ihrer Spende

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig:

Spendenabwicklung

Die ordnungsgemäße Verbuchung und die Ausstellung der steuerlich relevanten Spendenbescheinigung übernimmt der Liberale Parteiservice (LiPS) in Kooperation mit der FDP Dietzenbach. Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Herkunft und ihre Zulässigkeit geprüft. Rechtswidrig erworbene Spenden, beispielsweise Spenden unklarer Herkunft, werden ungeachtet des Betrages abgelehnt und an das Präsidium des Deutschen Bundestages überwiesen.

Aufgrund des Prüfungsablaufes der Spenden, erfolgt die Ausstellung der Spendenquittung mit einer zeitlichen Verzögerung.

Zusätzliche Hinweise:

Stand: Regelung beruht auf der Änderung des Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002.

Weitere Information zur Parteienfinanzierung

Bei weiterem Interesse zur Parteienfinanzierung, verweisen wir auf die Informationen des Deutschen Bundestages zur Parteienfinanzierung.

Gerne beantwortet Ihnen unser Schatzmeister eventuelle Fragen.