Harmonieplatz: Warum die FDP-Fraktion dem aktuellen Umgestaltungskonzept nicht zustimmt

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Harmonieplatz Dietzenbach: FDP lehnt Umgestaltung ab – fragliche Anwohnerzustimmung, Parkplatzwegfall und 225.000 Euro Eigenanteil trotz Haushaltssperre.

Der Magistrat hat mit Drucksache 20/0105/60 ein Durchführungskonzept zur Umgestaltung des Harmonieplatzes vorgelegt. Es geht jetzt in die Ausschüsse, die Stadtverordnetenversammlung entscheidet in den kommenden Wochen. Die FDP-Fraktion wird diesem Konzept nicht zustimmen. Das ist kein Njet zur Begrünung der Altstadt. Es ist ein Nein zum falschen Konzept zum falschen Zeitpunkt – und dafür gibt es handfeste Gründe.

Ein Projekt mit zehnjähriger Geschichte

Die Umgestaltung des Harmonieplatzes beschäftigt die Dietzenbacher Kommunalpolitik nicht erst seit gestern. Bereits 2016 lag das Ergebnis eines Architekturwettbewerbs vor. Schon 2017 belegte die Stadtverordnetenversammlung die Ausbaumittel mit einem Sperrvermerk. 2019 wurde die Investition auf CDU-Antrag komplett aus dem Investitionsplan gestrichen. 2022 und 2023 haben CDU und FDP gemeinsam erneut beantragt, die Haushaltsmittel für den Harmonieplatz zu streichen – beide Male mit den Stimmen der FDP, beide Male von der damaligen Koalition abgelehnt.

Diese Vorgeschichte zeigt: Die kritische Haltung der FDP zu diesem Projekt ist nicht neu und schon gar nicht kurzfristig motiviert. Wir haben das Vorhaben zehn Jahre lang aus haushälterischer Sicht begleitet. Was jetzt dazukommt, ist eine inhaltliche Kritik am konkreten Konzept.

Das Konzept, über das jetzt entschieden wird

Für die Baumaßnahme stehen der Stadt maximal 400.000 Euro zur Verfügung, der städtische Eigenanteil ist auf maximal 225.000 Euro gedeckelt. Auf Grundlage der Bürgerbeteiligung „Grünes Zimmer“ vom August 2024 hat das beauftragte Planungsbüro drei Varianten erarbeitet:

Variante 1 sieht die Platzgestaltung komplett ohne Stellplätze vor und wird vom Fachbereich Bau & Immobilienmanagement empfohlen. Variante 2 erhält drei Stellplätze am Platzrand. Variante 3 ist eine reduzierte Notlösung für den Fall, dass keine Fördermittel bewilligt werden. Für die Finanzierung laufen parallel zwei Förderanträge: beim Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ (Bewerbungsfrist 21. August 2026) und bei der Bundesförderrichtlinie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Frist 31. Dezember 2026). Beide Förderungen sind nicht kombinierbar – die Stadt bekommt also bestenfalls eine davon.

Grünes Zimmer: Zwei Lesarten einer Bürgerbeteiligung

Genau hier beginnt unser erster Kritikpunkt. Die Verwaltungsvorlage schreibt der Öffentlichkeitsbeteiligung „Grünes Zimmer“ eine „eindeutig mehrheitliche Zustimmung“ zur Platzumgestaltung zu. Unser Co-Fraktionsvorsitzender Rolf von Kiesling sieht das anders: Bei der Befragung im „Grünen Zimmer“ hätten 18 Anwohnerinnen und Anwohner teilgenommen – und keiner von ihnen habe dem konkreten Konzept der Stadt zugestimmt.

Beide Darstellungen lassen sich nicht ohne Weiteres in Einklang bringen. Möglich ist, dass die allgemeine Zustimmung zu Prinzipien wie Begrünung, Verschattung und Sitzmöglichkeiten erhoben wurde, während die daraus abgeleiteten konkreten Planvarianten – insbesondere der Wegfall von Stellplätzen – den Anwohnern nie erneut zur Bewertung vorgelegt wurden. Erst Zahlen, dann Entscheidungen – alles andere ist Symbolpolitik. Bevor die SVV über ein Konzept abstimmt, das sich explizit auf eine „eindeutige“ Zustimmung der Anwohnerschaft beruft, muss diese Zustimmung nachvollziehbar belegt sein.

Für uns ist klar: Wer die Hitze auf dem Platz jeden Sommer tatsächlich spürt, muss mindestens so viel Gewicht bekommen wie ein Rechenmodell aus dem Rathaus. „Der Platz ist für alle Dietzenbacher da“ ist keine Rechtfertigung dafür, ausgerechnet die Anwohner zu überstimmen.

Unsere Alternative: Grün und Parkplätze schließen sich nicht aus

In der Sache sind wir uns mit der Verwaltung sogar einig. Entsiegelung, große Baumkronen, weniger Hitzeinseln in der Altstadt – dafür steht die FDP ausdrücklich. Nur folgt daraus nicht, dass Parkplätze weichen müssen. Mit wasserdurchlässigen Rasensteinen statt Asphalt, schräg angeordneten Stellplätzen entlang einer Einbahnstraßenregelung und Bäumen auf den verbleibenden Flächen lassen sich Parkraum für Einzelhandel und Gastronomie und Begrünung technisch vereinbaren. Das ist keine Ideologiefrage, sondern eine Planungsfrage.

Bei den vorgesehenen Sitzflächen sind wir zudem skeptisch. Erfahrungsgemäß ziehen unbetreute Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum nächtliche Ansammlungen, Lärmbelästigung und Vermüllung nach sich – das erleben wir an mehreren Stellen in Dietzenbach bereits heute. Stadtwerke und Stadtreinigung kommen schon jetzt mit den vorhandenen Flächen kaum hinterher. Zusätzliche Unterhaltslast ohne zusätzliche Ressourcen ist kein Plan, sondern eine Verschiebung des Problems.

Der Haushalt spricht dagegen

Der zweite, mindestens genauso gewichtige Punkt betrifft den städtischen Haushalt. Unser Co-Fraktionsvorsitzender Dirk Hill dazu:

„Eine Umgestaltung des Harmonieplatzes ist unter städtebaulichen Gesichtspunkten wünschenswert. Aber im Licht der aktuellen Haushaltslage setzt sie das falsche Zeichen. Haushaltssperre und Haushaltssicherungskonzept bedeuten: Es muss gespart werden. Bei einem drohenden Defizit im Millionenbereich und Grundsteuererhöhungen, die im Raum stehen, ist diese Investition das falsche Zeichen zum falschen Zeitpunkt. Und selbst bei einer üppigen Förderung bleibt ein städtischer Eigenanteil von 225.000 Euro an der Stadt hängen – Geld, das wir uns unter Haushaltssicherung schlicht nicht leisten sollten.“

Nicht aus Prinzip gegen Stadtgrün, sondern aus Verantwortung fürs Stadtsäckel: Wer den Bürgerinnen und Bürgern eine Grundsteuererhöhung zumutet, kann im selben Atemzug keine freiwillige Platzgestaltung mit sechsstelligem Eigenanteil beschließen.

Fazit

Die FDP-Fraktion lehnt die Umgestaltung des Harmonieplatzes in der vorliegenden Form ab – aus zwei voneinander unabhängigen Gründen. Erstens ist die behauptete Anwohnerzustimmung nicht belegt, während wichtiger Parkraum für Einzelhandel und Gastronomie verschwinden soll, obwohl Begrünung und Stellplätze technisch vereinbar wären.

Zweitens ist eine freiwillige Investition mit einem Eigenanteil von 225.000 Euro angesichts der Haushaltssperre, des Haushaltssicherungskonzepts und der drohenden Grundsteuererhöhungen das falsche Signal an die Dietzenbacherinnen und Dietzenbacher. Beides – gute Stadtplanung und ein verantwortungsvoller Haushalt – lässt sich zusammen denken. Genau das vermissen wir im aktuellen Konzept.