Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

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Anfrage an den Magistrat

Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Vorbemerkung:

Von einer digitalen Verwaltung profitieren Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen genauso wie die Verwaltung, denn Antragsprozesse können online effizienter und weniger fehleranfällig gestaltet sein, die Auffindbarkeit benötigter Formulare und Ansprechpersonen über Behördengrenzen hinweg kann über Suchfunktionen einfach gelingen. Das im August 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder sowie Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Wir bitten den Magistrat daher um die Beantwortung nachfolgender Fragen zum Stand der Umsetzung in der Dietzenbacher Stadtverwaltung.

Dr. Sven Hartmann                                                                                            Rolf von Kiesling

2021-05-21_FDP-Fraktion_Anfrage_OZGHerunterladen