Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Anfrage an den Magistrat

Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Vorbemerkung:

Von einer digitalen Verwaltung profitieren Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen genauso wie die Verwaltung, denn Antragsprozesse können online effizienter und weniger fehleranfällig gestaltet sein, die Auffindbarkeit benötigter Formulare und Ansprechpersonen über Behördengrenzen hinweg kann über Suchfunktionen einfach gelingen. Das im August 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder sowie Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Wir bitten den Magistrat daher um die Beantwortung nachfolgender Fragen zum Stand der Umsetzung in der Dietzenbacher Stadtverwaltung.

  • Wie viele Verwaltungsdienstleistungen bietet die Kreisstadt Dietzenbach an?
  • Wie viele davon können heute schon vollständig online beantragt werden?
  • Entsprechen die online verfügbaren Leistungen dem Reifegrad 3 nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG)?
  • Welche Strategie hat die Kreisstadt Dietzenbach, die noch nicht digitalisierten Leistungen bis Ende 2022 anbieten?
  • Wird die vom Land finanzierte Plattform „civento“ für die online verfügbaren Verwaltungsleistungen genutzt?
  • Gibt es Pläne, die Verwaltungsprozesse im Backend zu digitalisieren (Prozessplattform, eAkte, KI)?
  • Wenn ja, in welcher Höhe sind hierfür Mittel und Stellen vorgesehen?
  • Sind die online verfügbaren Leistungen im hessischen Teil des Portalverbunds, dem Hessenfinder, gepflegt?
  • Wird der Hessenfinder mit individuellen Daten gepflegt?

Dr. Sven Hartmann                                                                                            Rolf von Kiesling