Stand zu Hundehaltungen, deren Anmeldung und Nachverfolgung in Dietzenbach

Anfrage an den Magistrat

Stand zu Hundehaltungen, deren Anmeldung und Nachverfolgung in Dietzenbach

Vorbemerkung:

Neben häufigen Verschmutzungen unserer Stadt durch weggeworfenen Abfall fällt den Bürgerinnen und Bürgern in den letzten Jahren und Monaten zunehmend auf, dass die Verschmutzung des öffentlichen Raumes durch Hundefäkalien zugenommen zu haben scheint. Im Rahmen der Corona-Pandemie scheint es ferner einen starken Anstieg an Hundehaltungen in Dietzenbach zu geben.

Deshalb bitten wir den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der seit 2016 geltenden Satzung über die Hundesteuer (Hundesteuersatzung):

  1. Wie viele Hunde sind in Dietzenbach in den Jahren 2016 bis 2020 gem. § 10 Hundesteuersatzung angemeldet gewesen (aufgeteilt nach Jahren oder Monaten)?
  2. Wie viele der Hunde nach Frage 1 sind gem. § 6 Hundesteuersatzung in den Jahren 2016 bis 2020 von der Steuer befreit gewesen (aufgeteilt nach Jahren oder Monaten)?
  3. Für wie viele der Hunde nach Frage 1 ist gem. § 7 Hundesteuersatzung in den Jahren 2016 bis 2020 die Steuer ermäßigt worden (aufgeteilt nach Jahren oder Monaten)?
  4. Wie viele der Hunde nach Frage 1 sind gem. § 5 Nr. 4 Hundesteuersatzung in den Jahren 2016 bis 2020 als gefährlich eingestuft worden (aufgeteilt nach Jahren oder Monaten)?
  5. Wie viele Hunde aus Frage 4 sind nicht aufgrund ihrer Rasse, sondern aufgrund anderer Eigenschaften i.V.m. § 5 Nr. 4 Hundesteuersatzung und § 2 Abs. 1 Satz 1 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden in den Jahren 2016 bis 2020 als gefährlich eingestuft worden (aufgeteilt nach Jahren oder Monaten)?
  6. Wie und wie oft wurden die der Stadtverwaltung in den Jahren 2016 bis 2020 bekannten Hunde auf die Eigenschaften i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden in den Jahren 2016 bis 2020 überprüft?
  7. Wie oft wurde in den Jahren 2016 bis 2020 eine Ermittlung des Hundebestandes gem. § 12 Hundesteuersatzung in Dietzenbach durchgeführt und auf welche Stadtteile oder -bereiche hat sich dies jeweils bezogen?
  8. Wie oft sind Ordnungswidrigkeiten gem. § 13 Hundesteuersatzung in den Jahren 2016 bis 2020 verfolgt und nachgewiesen worden (aufgeteilt nach Jahren und der fünf Unterpunkte des § 13 Nr. 2 Hundesteuersatzung)?
  9. Überprüft die Stadt seit dem Jahr 2016, ob die Anzahl der gemeldeten Hunde statistisch plausibel ist und falls ja, wie?
  10. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Hundesteuer in den Jahren 2016 bis 2020 (aufgeteilt nach Jahren oder Monaten)?
  11. Wie hoch waren die Kosten der Durchführung und Kontrolle der Satzung über die Hundesteuer in den Jahren 2016 bis 2020 (aufgeteilt nach Jahren)?

Dr. Sven Hartmann                                                                                            Rolf von Kiesling